NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Die Mitgliedschaft beginnt lt. Vereinssatzung erst nach Annahme durch den Vorstand des TVE und nach Zahlung der vom Hauptverein festgesetzten Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrags.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft sowie der Sonderbeiträge ist nur schriftlich zum 30.09. eines Kalenderjahres möglich!!!
Die Zahlungen erfolgen per SEPA Lastschriftmandat zum 1. Werktag im Februar, bei unterjährigem Eintritt zum 1. Werktag des Folgemonats nach Annahmebeschluss des Vorstands. Ich/Wir ermächtigen den TVE, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/ wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom TVE auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Vor dem Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift werden Sie mich/uns über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.
Hinweis: Ich/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Kontos verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mandatsreferenz: Beitrag, Aufnahmegebühr, Sonderbeiträge lt.
Beitragsordnung Gläubiger-ID: DE97ZZZ00000176606